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Testament & Co.

Den Nachlass selbst gestalten

 

Testament

Erbvertrag

Ehevertrag

Weitere Möglichkeiten

Muster und Vorlagen

Selbst entscheiden, was mit dem Nachlass passiert              Kontakt

Wenn Sie keine Vorsorge treffen, entscheidet für Sie das Zivilgesetzbuch, wer Ihr Vermögen erbt. Da die gesetzlichen Regelung meist nicht Ihren Wünschen entsprechen wird, lohnt es sich, über die Alternativen nachzudenken. Schon ein einfaches Testament gewährt Ihnen einen erstaunlich grossen Spielraum für die Gestaltung Ihres Nachlasses. Ein Erbvertrag, Zuwendungen zu Lebzeiten oder Eheverträge bei Verheirateten erweitern diesen Spielraum noch erheblich.

 

Testament

Das Testament ist die erste Wahl, wenn Sie selbst entscheiden wollen, was mit Ihrem Vermögen passiert. Ein einfaches Testament ist leicht zu verfassen, und da es Ihr letzter Wille ist, können Sie es auch jederzeit wieder abändern oder aufheben. Wenn Sie ihr Testament aufsetzen, dürfen Sie von der gesetzlichen Regelung abweichen, müssen dabei aber die Pflichtteile Ihrer nächsten Angehörigen respektieren. Über den Rest (die freie Quote) können Sie im Testament frei verfügen. Ein Testament gibt Ihnen ausserdem eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Gestaltung Ihres Nachlasses: Sie können beispielsweise zusätzliche Erben einsetzen oder Vermächtnisse ausrichten, Vor- und Nacherben einsetzen, Teilungsregeln und Bedingungen aufstellen, Auflagen machen oder Willensvollstrecker einsetzen.

Nicht immer braucht es für das Testament einen Rechtsanwalt. Einfache Regelungen in einfachen Verhältnissen können mit einem eigenhändigen Testament gut selbst getroffen werden - etwa wenn dem Patenkind ein kleines Vermächtnis ausgerichtet oder dem überlebenden Partner die freie Quote zugewendet werden soll. Eine Beratung lohnt sich aber immer dann, wenn Sie sicher gehen wollen oder erfahren möchten, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und wie gross der Spielraum ist.

Beim Testament müssen unbedingt die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Das eigenhändige Testament muss vom Anfang bis zum Schluss von Hand geschrieben sein, das vollständige Datum enthalten und am Ende unterzeichnet sein. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen. Ein Testament kann auch als öffentliche letztwillige Verfügung errichtet werden; dafür ist die Mitwirkung von zwei Zeugen und einer Urkundsperson zwingend vorgeschrieben. Daneben gibt es auch noch das mündliche Nottestament, das aber kaum praktische Bedeutung hat.

 

Erbvertrag

Der Erbvertrag bietet Ihnen die weitere Möglichkeit, sich über die Pflichtteile der am Vertrag Beteiligten hinwegzusetzen oder gar auf das Erbe gegen Entgelt oder unentgeltlich zu verzichten. Durch den Abschluss eines Erbvertrags werden Sie und mindestens eine weitere Person allerdings gegenseitig gebunden. Das bedeutet, dass Sie die getroffenen Regelungen nicht mehr einseitig abändern können - was sowohl ein Vorteil wie auch ein Nachteil sein kann.

Alles, was Sie in einem Testament regeln können, können Sie auch in einem Erbvertrag regeln - einzig einen Willensvollstrecker können Sie damit nicht einsetzen.

Der Abschluss eines Erbvertrags ist nur in der gleichen Form wie die öffentliche letztwillige Verfügung möglich, d.h. mit öffentlicher Beurkundung und unter Mitwirkung von zwei Zeugen. Es ist ratsam, sich vor dem Abschluss eines Erbvertrages beraten zu lassen.

  

Ehevertrag

Verheiratete können über das Ehegüterrecht einen noch weiteren Spielraum nutzen. Mit dem richtigen Güterstand und einem Ehevertrag können Sie beispielsweise den Pflichtteil von gemeinsamen Kindern ignorieren und haben zahlreiche weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Darüber hinaus haben Eheverträge indessen auch noch andere weitreichende Konsequenzen - es empfiehlt sich daher, sich vor Abschluss eines Ehevertrages beraten lassen. Auch Eheverträge müssen öffentlich beurkundet werden.

 

Weitere Möglichkeiten

Es gibt zahlreiche weitere Möglichkeiten, wie Sie Ihren Nachlass in Ihrem Sinne regeln können. Beispielsweise durch einen Erbvorbezug oder eine Schenkung zu Lebzeiten oder ein Darlehen, durch Versicherungslösungen, durch lebzeitige Übertragung von Liegenschaften mit oder ohne Einräumung von Wohnrechten, Beteiligung an Unternehmen und Regelung der Unternehmensnachfolge etc. Auch hier kann eine Beratung hilfreich sein.

 

 

Muster und Vorlagen

Testament, Ehe- und Erbvertrag sind so individuell wie Ihre Lebenssituation. So hängt es z.B. von sehr vielen Faktoren ab, wie das richtige Testament für Sie aussehen muss: Leben Sie in einer Partnerschaft? Haben Sie gemeinsame oder nicht gemeinsame Kinder? Wie viel Vermögen haben Sie? Woher kommt das Vermögen und wie ist es zusammengesetzt? Besitzen Sie eine Liegenschaft? Wo befindet sich diese und um welche Art von Eigentum handelt es sich? Wollen Sie Ihren Ehegatten oder Partner maximal begünstigen, oder die Kinder oder beide nacheinander? Gibt es Sorgenkinder oder Streithähne in der Familie? Wie schlimm finden Sie es Steuern zu zahlen? Wollen Sie ganz genau bestimmen, wer was erhält, oder geht es Ihnen mehr ums grosse Ganze?

Testamentsvorlagen, Muster für Eheverträge und Formulare für Erbverträge werden diesen und weiteren Besonderheiten des Einzelfalls nicht gerecht. Die Verwendung von solchen Mustern und Vorlagen stellt ohne begleitende Beratung ein Risiko dar. Es ist daher mit der anwaltlichen Sorgfaltspflicht nicht vereinbar, Testamentsvorlagen oder Vertragsmuster ohne Beratung zum Download zur Verfügung zu stellen (ganz einfache Fälle ausgenommen). Ich werde jedoch in nächster Zeit an dieser Stelle Tipps und Tricks veröffentlichen, die Ihnen bei der Abfassung Ihres Testaments nützlich sind.

 

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